Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im Amtsblatt der EU veröffentlicht

CSDDD im Amtsblatt der EU veröffentlicht

Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) werden Unternehmen erstmalig länderübergreifend dazu verpflichtet, potenzielle Risiken für Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren, Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken zu ergreifen und über ihre Bemühungen zu berichten. Darüber hinaus fördert die Richtlinie verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken und stellt sicher, dass die Lieferketten der Unternehmen keine negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft oder den Planeten haben.

Das Gesetz im Amtsblatt der EU finden Sie hier.