Präsenz: BCM vor Ort Düsseldorf – Compliance & Steuerrecht

Compliance & Steuerrecht lautet das Thema des nächsten BCM vor Ort Treffens in Düsseldorf. Die Regionalgruppe West lädt Sie in die wunderschönen Räumlichkeiten der Kanzlei Wessing & Partner, direkt am Rheinufer, zu einer Diskussion zu den folgenden Compliance-spezifischen Fragestellungen mit steuer- und steuerstrafrechtlichem Bezug ein:

  • Welche steuerrechtlichen Implikationen müssen Unternehmen beim Thema Geschenke und sonstige Zuwendungen beachten?
  • Unter welchen Bedingungen können Zuwendungen an Geschäftsfreunde als Betriebsausgabe abgesetzt werden und wann ist ein Vorsteuerabzug möglich?
  • Gelten die gleichen Regeln bei Zuwendungen an eigene Mitarbeiter?
  • Kann das Unternehmen den Beschenkten von der Steuerpflicht entlasten und welcher Weg ist am elegantesten?

Mit zusätzlichem Input und Tipps aus der Praxis wird die Teilnehmenden Dipl.-Fw. Rainer Biesgen, Partner der Kanzlei Wessing Rechtsanwälte, unterstützen. Als langjähriger Steuerstrafrechtsexperte, ehemaliger Staatsanwalt und aufgrund seiner früheren Tätigkeiten in der Finanzverwaltung ist Herr Biesgen mit allen Denk- und Verfahrensweisen im Spannungsfeld von Unternehmen und Behörden bestens vertraut.

Diskutieren Sie mit und erweitern Sie Ihr Netzwerk in Düsseldorf und Umgebung!

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung bis einschließlich Sonntag, den 1. September 2024, möglich ist. Da die Teilnehmendenzahl auf 20 Personen begrenzt ist, bitten wir Sie, das Abmeldeformular zu verwenden, wenn Sie nach der Anmeldung feststellen, dass die Teilnahme für Sie doch nicht möglich ist. So kann Ihr Platz anderweitig vergeben werden.

Die Plätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

Zum Anmeldeformular

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    Für Mitglieder kostenfrei.
    Für Nichtmitglieder ist eine einmalige kostenfreie Teilnahme möglich.

    Weiterhin bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Teilnahme für Dienstleister, Berater oder sonstige Personen, die nicht in Unternehmen, Verbänden, Non-profit-Organisationen oder vergleichbaren Institutionen mit der Wahrnehmung von Compliance-Themen beauftragt sind (siehe §3 der Satzung), leider nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Förderpartner des BCM.

    Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist eine Weitergabe von Name, Funktion und Unternehmen an den Gastgeber der Veranstaltung verbunden.

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    Die Veranstaltungen des BCM dienen dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung der Teilnehmenden untereinander. Daher werden Ihre Anmeldedaten wie Name, Firma und Funktion auch für eine Teilnehmendenliste genutzt, die bei den Veranstaltungen auch für andere Teilnehmende sichtbar ist. Wenn Sie das nicht wünschen, informieren Sie uns bitte unter info@compliance-verband.de. Darüber hinaus wird die Teilnehmendenliste zur Veranstaltungsorganisation auch dem Gastgeber der Veranstaltung übermittelt.

    Bei digitalen Veranstaltungsformaten nutzen wir die Dienste von Microsoft Teams. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse auch für andere Teilnehmende sichtbar sind. Die Nutzung von Microsoft Teams erfolgt über den Zugang unseres Dienstleisters Quadriga Media Berlin GmbH. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie in der Datenschutzerklärung von Quadriga und in der Datenschutzrichtlinie von Microsoft. Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten nach den Maßgaben unserer Datenschutzordnung.

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