Das Beschwerdeverfahren gemäß LkSG und das HinSchG – Wie passt das zusammen?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Handreichungen für Unternehmen, um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz rechtssicher umsetzen zu können. In der Handreichung zum „Beschwerdeverfahren“ erklärt das BAFA, wie Unternehmen dieses umsetzen müssen, da es bereits seit dem 1. Januar 2023 potenziell Betroffenen zur Verfügung stehen muss. Gleichzeitig müssen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern schon sehr kurzfristig eine „Whistleblowing-Stelle“ implementieren und betreiben. Nach beiden Gesetzen drohen erhebliche Bußgelder bei Nichtbefolgung.

In unserem digitalen Coaching Day besprechen die Experten Dr. Martin Rothermel, Sebastian Rünz und Dr. Martin Knaup von Taylor Wessing die Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Synergien bei der Umsetzung des Beschwerdeverfahrens unter dem LkSG und dem HinSchG und erklären die Inhalte der Handreichung des BAFA.

 

Referenten:

Dr. Martin Rothermel, Partner, Taylor Wessing

Martin Rothermel ist Experte was das Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) angeht und berät Unternehmen – vom Start-up bis zum Global Player – im Bereich des Einkaufs, Verkaufs und Vertriebs (E-Commerce, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchisesysteme) sowie der Produkthaftung. Martin Rothermel ist ein mehrfach empfohlener Anwalt für die strategische Gestaltung internationaler Handelsbeziehungen und moderner Vertriebssysteme. Er hat den ersten Gesetzeskommentar zum LkSG veröffentlicht und ist in vielen Umsetzungsprojekten tätig.

Tätigkeitsgebiete: Beratung zum LkSG, Handels- und Vertriebsrecht, Compliance-Beratung

 

Sebastian Rünz, LL.M., Salary Partner, Taylor Wessing

Sebastian Rünz ist ausgebildeter CSR-Manager und berät Unternehmen zu rechtlichen Komponenten der Corporate Social Responsibility (CSR), speziell zur konkreten Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Unternehmen sowie zur rechtlichen Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Compliance-Management-Systemen.

Sebastian Rünz ist bei Taylor Wessing federführend für LkSG-Projekte verantwortlich. Er gestaltet Workshops, Gap-Analysen und Toolboxen sowie andere Dokumente.

Sebastian Rünz ist zudem Experte für die Beratung in den Bereichen Produktion, Einkauf, Verkauf, Vertrieb (E-Commerce, Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisesysteme) sowie Spezialist für Compliance.

Tätigkeitsgebiete: Beratung zum LkSG, ESG-Beratung, Handels- und Vertriebsrecht, Compliance-Beratung

 

Dr. Martin Knaup, Partner, Taylor Wessing

Martin Knaup ist Co-Head der Praxisgruppe Compliance bei Taylor Wessing. Als ausgebildeter Compliance Officer ist Martin Knaup spezialisiert auf die laufende Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen im Bereich Corporate Compliance, insbesondere auf die Implementierung und den Ausbau von Compliance Management Systemen sowie die Durchführung interner Ermittlungen. Er ist ausgewiesener Experte in der Beratung zum Hinweisgeberschutzgesetz.

Martin Knaup begleitet außerdem Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Organhaftungsklagen. Erfahrungen durch ein Secondment bei einem börsennotierten Industriekonzern prägen sein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Unternehmensinteressen.

Tätigkeitsgebiete: Compliance-Beratung, Interne Untersuchungen, Gesellschaftsrecht, Konfliktlösung