Präsenz: BCM Coaching Day Betriebsprüfungen mit KI: Künftig sucht eine KI in Ihrer Buchhaltung nach Scheinselbständigen – Die Hoffnung, nicht erwischt zu werden, ist somit passé.

Ab 2025 wird die Deutsche Rentenversicherung (DRV) das KI-gestützte Tool KIRA einsetzen, um Scheinselbständigkeit in Unternehmen effizienter zu identifizieren. Während bisher die manuelle Durchsicht von Unterlagen die Regel war, wird sich dieser Prüfprozess grundlegend verändern und somit enorme Ressourcen für den Prüfdienst der DRV freisetzen. Die Hoffnung und das Argument der geringen Aufdeckungswahrscheinlichkeit wird mit dem Einsatz von KIRA künftig der Vergangenheit angehören. Damit steigt das persönliche Risiko für Geschäftsführer, Rechts-/ und HR-Abteilungsleiter, aber auch der Compliance-Manager erheblich, wegen strafbarer Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Lohn- und Umsatzsteuer zur Verantwortung gezogen zu werden. Die strafrechtliche Verantwortung kann aber durch einen Compliance-/ und Beauftragungsprozess nahezu ausgeschlossen werden.

Wie können und sollten Sie jetzt reagieren?

Passen Sie Ihre Compliance-Prozesse für den Einsatz von Fremdpersonal (wie Freelancern) angesichts der gravierenden Folgen an die jüngste Rechtsprechungsentwicklung an, um Unternehmens- und persönliche Haftungsrisiken zu minimieren. In unserem Coaching Day in Hamburg erfahren Sie von unserem Experten Jan-Patrick Vogel (Partner, Taylor Wessing) anhand praktischer Beispiele, was es zu beachten gilt und wie Sie Ihre Systeme zukunftssicher aufstellen.

Agenda:
15:00 Uhr – 15:30 Uhr: Registrierung
15:30 Uhr – 15:45 Uhr: Begrüßung und Einleitung (Martin Knaup)
15:45 Uhr – 17:15 Uhr: Risiken beim Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere IT-Freelancern, jüngste Entwicklung Rechtsprechung und Prüfpraxis Behörden (Jan-Patrick Vogel).
17:15 Uhr – 17:30 Uhr: Kaffeepause
17:45 Uhr – 18:30 Uhr: Case Study: Rechtssicherheit beim Einsatz von Fremdpersonal durch Compliance (Jan-Patrick Vogel)
18:30 Uhr – 20:00 Uhr: Get-together und leichtes Abendessen

Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist bis einschließlich Montag, den 14. Oktober 2024 möglich.

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    Für Mitglieder kostenfrei.
    Für Nichtmitglieder ist eine einmalige kostenfreie Teilnahme möglich.

    Weiterhin bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Teilnahme für Dienstleister, Berater oder sonstige Personen, die nicht in Unternehmen, Verbänden, Non-profit-Organisationen oder vergleichbaren Institutionen mit der Wahrnehmung von Compliance-Themen beauftragt sind (siehe §3 der Satzung), leider nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Förderpartner des BCM.

    Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist eine Weitergabe von Name, Funktion und Unternehmen an den Gastgeber der Veranstaltung verbunden.

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    Die Veranstaltungen des BCM dienen dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung der Teilnehmenden untereinander. Daher werden Ihre Anmeldedaten wie Name, Firma und Funktion auch für eine Teilnehmendenliste genutzt, die bei den Veranstaltungen auch für andere Teilnehmende sichtbar ist. Wenn Sie das nicht wünschen, informieren Sie uns bitte unter info@compliance-verband.de. Darüber hinaus wird die Teilnehmendenliste zur Veranstaltungsorganisation auch dem Gastgeber der Veranstaltung übermittelt.

    Bei digitalen Veranstaltungsformaten nutzen wir die Dienste von Microsoft Teams. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse auch für andere Teilnehmende sichtbar sind. Die Nutzung von Microsoft Teams erfolgt über den Zugang unseres Dienstleisters Quadriga Media Berlin GmbH. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie in der Datenschutzerklärung von Quadriga und in der Datenschutzrichtlinie von Microsoft. Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten nach den Maßgaben unserer Datenschutzordnung.

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